Mein Statement zum Migrationspakt / Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Wir haben den vielen kritischen Stimmen zugehört und die insgesamt sieben Gesetze, über die morgen abgestimmt wird, an vielen Stellen verbessert. Erfolgreich haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für eine deutliche Entschärfung und materielle Verbesserung des Gesetzesentwurfes eingesetzt.
Mit diesem Paket stellen wir zentrale Weichen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und eine moderne Einwanderungspolitik. Wir geben denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Ihnen eröffnen wir künftig frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. Sie können Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Damit können sie schneller ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.

Wer jedoch in einem rechtstaatlichen Verfahren nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer verantwortlichen Flüchtlingspolitik. Der Vollzug geltenden Rechts ist integrativer Teil des Rechtsstaates. Nur so wird die Aufnahme Schutzsuchender von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert und unterstützt werden. Deshalb schaffen wir Regelungen, um die bestehende Ausreisepflicht besser durchzusetzen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringen wir zudem die größte Reform unseres Einwanderungsrechts auf den Weg. Seit über 20 Jahren setzen wir uns hierfür ein! Mit diesem Gesetz machen wir Deutschland attraktiver für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, die wir dringend benötigen, um unseren Wohlstand zu sichern. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird erstmals klargestellt, dass wir ein Einwanderungsland sind. Und wir schaffen klare Regeln und Perspektiven für Zuwandernde in unseren Arbeitsmarkt.
Eine „Duldung Light“ wie im ursprünglichen Gesetzentwurf von Horst Seehofer vorgesehen, haben wir verhindert. Richtig ist, dass mit dem Gesetz für Ausreisepflichtige, bei denen die Abschiebung nicht vollzogen werden kann, weil sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben, falsche Angaben gemacht haben oder zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nicht vornehmen, eine Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt wird.

Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um neue Sanktionen. Denn bereits heute gilt für Geduldete ein Beschäftigungsverbot, wenn sie Ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Ihnen kann eine Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage auferlegt werden. Der Status „Personen mit ungeklärter Identität“ kann außerdem jederzeit aufgehoben werden, wenn sich Ausreisepflichtige wieder kooperativ verhalten. Ausreisepflichtige, die bis zum 1. Juli 2020 in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, sind zudem von der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ explizit ausgenommen.

Und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“. Künftig können Ausländerbehörden Ausreisepflichtige dazu auffordern, durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass sie alle Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht vorgenommen haben. Damit gelten nicht nur ihre Pflichten als erfüllt, sondern sie können auch – anders bisher – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten sowie von den Bleiberechtsregelungen in §§ 25, 25a, 25b profitieren. Es gibt also keinen neuen Status sondern sogar eine Verbesserung zur aktuellen Rechtslage.

Auch wenn die Abschiebehaft neu gestaltet wird, werden künftig keine massenhaften Inhaftierungen stattfinden. Richtig ist: Grundsätzlich müssen – auch nach europäischer und nationaler Rechtsprechung – Strafgefangenen und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden. Die bis zum 30. Juni 2022 befristete Aussetzung des Trennungsgebotes und die damit einhergehende mögliche vorübergehende gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt ist auf Artikel 18 Absatz 1 der EU-Rückführungsrichtlinie gestützt. Durch die Regelung soll lediglich zur Überbrückung der Zeit, bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben, eine Abschiebehaft in sämtlichen Hafteinrichtungen möglich sein. Dies gilt allerdings nur für bis zu 500 zusätzliche Haftplätze in Justizvollzugsanstalten. Dabei ist in jedem Fall eine getrennte Unterbringung der Abschiebehäftlinge von Strafgefangenen innerhalb von Haftanstalten vorgeschrieben. Falls hiervon Familien betroffen sind, müssen diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden, ebenso ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten. Auch die Prüfung und Entscheidung, ob eine Unterbringung in einer Haftanstalt in einem konkreten Einzelfall, beispielsweise bei besonders verletzlichen Gruppen zumutbar beziehungsweise zulässig ist, muss weiterhin erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein Angebot an die Länder, welches diese nicht wahrnehmen müssen. Viele Länder haben sich bereits gegen diese Möglichkeit entschieden.

Und nein, es kommt nicht zu einer Kriminalisierung der Zivilgesellschaft, denn Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, konnten wir abwenden. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung – insbesondere Abschiebetermine – unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Diese müssen jedoch nur von Amtstragenden oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b StGB strafbar machen. Welche Personen hierunter fallen, ist im Strafgesetzbuch geregelt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4). Zum Beispiel Beamte und bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle Beschäftigte, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, Flüchtlingshelferinnen und -helfer wie zum Beispiel Anwältinnen und Anwälte, Journalistinnen und Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Referentenentwurfs, nicht zu dieser Personengruppe. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem BMI gesorgt.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzespaket bessere Integrationschancen für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten geschaffen haben und werde dem Paket daher zustimmen.