Keine weitere Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

Ich schließe mich der Forderung des Deutschen Journalisten-Verbands an und lehne eine pauschale Verlängerung der Speicherfristen von Vorratsdaten ab. Denn damit droht eine massive Aushebelung der Pressefreiheit, des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes von Informantinnen und Informanten. Vielmehr muss mit Augenmaß überlegt werden, welche Instrumente für die Strafverfolgung sinnvoll sind.

Der von Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgebrachte Vorschlag, die Speicherfrist bei der Vorratsdatenspeicherung von zehn Wochen auf sechs Monate zu verlängern, stellt einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar und gefährdet den Quellenschutz von Informantinnen und Informanten. Insbesondere Journalisten und Journalisten sind für ihre Recherchen auf den Datenschutz ihrer Quellen angewiesen. Wenn sich Personen, die der Presse vertrauliche Informationen liefern, nicht mehr sicher sein können, dass ihre Telefon- oder E-Mail-Kommunikation zu Journalistinnen und Journalisten geheim bleiben, werden sie im Zweifelsfall keinen Kontakt mehr zur Presse aufnehmen. Damit fehlen wichtige Hinweise, die die Öffentlichkeit über Missstände, Verbrechen oder Gefahren aufklären können. Statt übertriebenen Aktionismus an den Tag zu legen, sollte der Innenminister mit mehr Besonnenheit vorgehen.

Nicht umsonst hat das Bundesverwaltungsgericht die Auslegung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation an den Europäischen Gerichtshof übergeben. Bis zur endgültigen Klärung sollte die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland weiterhin ausgesetzt bleiben. Denn auch hier gilt: Besser kein Gesetz, als ein schlechtes Gesetz.