Ein Entwurf der Neufassung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung des Bundes sieht eine zusätzliche Sperrung von Wasserflächen im Inselrhein im Bereich der Fulder- und der Ilmenaue bei Geisenheim und Rüdesheim vor. Bei einem Termin mit Vertreterinnen und Vertretern der IG Inselrhein hat sich der örtliche Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus (SPD) im Vorfeld der Anhörung zum Verordnungsentwurf ein Bild vor Ort gemacht.
„Vor Ort wird deutlich, dass der vorgelegte Entwurf vollkommen untauglich ist. Denn er geht von falschen Voraussetzungen aus: die weiter für den Wassersport vorgesehenen Flächen wären nach den Sperrungen nicht mehr erreichbar – ein Treppenwitz und verheerend für den Vereins- und den Schulsport“, so Martin Rabanus. Neben diesen handwerklichen Mängeln stellt Rabanus die Notwendigkeit zusätzlicher Sperrungen von Wasserflächen insgesamt in Zweifel. „Mir ist kein belastbarer Hinweis bekannt, dass die Belastung der Natur durch die Ausübung des sanften Wassersports mit Segel-, Sport- und Ruderbooten signifikant zugenommen hat. Insofern gibt es für mich auch keine Grundlage für die geplanten Einschränkungen“, so der Abgeordnete.
Die Nutzung der ruhigen Gewässer zwischen den Rheinauen sei aber essentiell, um den Wassersport auszuüben. Die geplante Einschränkung komme letztendlich einem Verbot des Wassersports gleich. Das sei vollkommen unverhältnismäßig. Deshalb plädierte Rabanus für die Beibehaltung der nunmehr seit Jahrzehnten bestehende Regelungen, die die Balance zwischen einer rücksichtsvollen Nutzung des Rheins für den Wassersport und dem Naturschutz sicherstellen.
„Die Interessengemeinschaft Inselrhein hat eine Reihe von Vorschlägen gemacht, wie die Belange des Naturschutzes noch weiter gestärkte werden können. Eine Änderung der Verordnung bedarf es dafür nicht“, so Rabanus abschließend.