176. Sitzung vom 14.06.2024
TOP 19 Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine sehr verehrten Damen und Herren hier auf den Besuchertribünen und Zuschauerinnen und Zuschauer!
Das ist ein gutes Beispiel für einen parlamentarischen Prozess, der heute hier zu einem Abschluss
kommt. Ich will das am Anfang auch noch mal mit einem herzlichen Dank an all diejenigen, die daran mitgewirkt haben, verbinden, weil man doch zu oft polarisierten Streit in der Öffentlichkeit, möglicherweise mehr oder weniger gehaltvoll ausgetragen, wahrnimmt, und das ist das genaue Gegenteil. Deswegen ganz herzlichen Dank erst mal für die gute Zusammenarbeit und für diesen guten Prozess.
Ja, uns eint hier tatsächlich die Sorge bzw. die Erkenntnis, dass wir in unserer Gesellschaft von Fachkräftemangel, von digitalen und sozioökonomischen Transformationsprozessen betroffen sind. Es ist wichtig, dass wir hier Möglichkeiten und Chancen erschließen für unsere Gesellschaft, aber auch ganz individuell für die Menschen in unserem Land. Hier nehmen wir einen ganz wichtigen
Teil dieser Gesellschaft mit in den Blick, nämlich diejenigen – das ist schon mehrfach gesagt worden –, die zwar nicht über formal zertifizierte Qualifikationen, aber über sehr viele Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, die eben informell erworben worden sind.
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz – auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch an die Namensgeber dieses wundervollen Gesetzes! – soll hier die Instrumente zur Verfügung stellen.
Tatsächlich gehen wir damit einen wichtigen Schritt, und wir gehen ihn im Prinzip in diesem Haus gemeinsam. Dafür bin ich in der Tat sehr dankbar.
Wichtig dabei ist – das will ich an der Stelle auch noch mal betonen –, dass es kein Angriff auf die duale berufliche Ausbildung ist. Mir hat der Begriff „Goldstaub“ sehr gut gefallen. Denn genau das ist sie: die duale berufliche Ausbildung, für die wir überall in der Welt auch ein Stück weit beneidet werden. Es gibt fast keine Sitzungswoche, in der mich nicht ausländische Gäste genau danach fragen: Wie macht ihr das? Wie lässt sich das möglicherweise auf unsere Situation – die nie identisch ist –
übertragen? – Und deswegen ist es uns wichtig, dass ganz klar ist: Der Einstieg in das berufliche Leben ist für uns im Bereich der beruflichen Bildung die duale Ausbildung, integriert, mit Theorie und Praxis.
Es ist tatsächlich so gewesen: Es galt auch bei diesem Gesetz das sogenannte Struck’sche Gesetz, das besagt, dass kein Gesetzentwurf dieses Haus so verlässt, wie er hineingekommen ist. Ich bin froh, dass es gelungen ist, das in der Ausschussberatung noch mal zu pointieren. Es ist wichtig – auch das ist genannt worden –, dass wir im Bereich der Inklusion noch mal wichtige Schritte vorangekommen sind.
Zusätzlich gibt es Bürokratieabbau und verstärkte digitale Möglichkeiten: Ausbildungsverträge können künftig digital abgeschlossen werden, die Vermittlung von Ausbildungsinhalten über digitales mobiles Arbeiten wird möglich sein, und insbesondere die digitale Lehrmittelfreiheit ist genannt worden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt nach vorne.
Tatsächlich gibt und gab es – das ist auch noch einmal adressiert worden – die Frage des Inkrafttretens der Regelungen für die neuen Feststellungsverfahren. Wir haben jetzt festgelegt, das Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 vorzusehen. Ich habe großes Vertrauen in die Akteure, die das umsetzen werden. Es ist gesagt worden: Seit zehn Jahren gibt es Erfahrungen mit ValiKom. – Der Kollege Oliver Kaczmarek hat das noch einmal sehr präzise dargestellt. Ich bin sehr guter Dinge, dass es auf der Basis der Kompetenzen, die wir bei den dafür zuständigen Institutionen haben, auch gelingen wird, in der verbleibenden Zeit diese neuen Verfahren zu operationalisieren und auch auf den Weg zu bringen.
Kurz und gut: Das BVaDiG hat vielleicht nicht den klangvollsten aller Titel, es stellt aber einen ganz wichtigen Schritt zur Modernisierung und Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung dar. Es ist ein ganz wichtiger Schritt, um Türen für Menschen zu öffnen, denen sie heute verschlossen sind.
Weil das so ist, bitte ich abschließend um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Ganz herzlichen Dank