Rede zum TOP “Änderung des Bundesausbildungsfördergesetzes”

169. Sitzung vom 16.05.2024

TOP 9 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Bildungserfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Vielmehr wollen wir, dass sich alle Talente entwickeln und entfalten können, und dafür sind neben Begabung auch Fleiß und harte Arbeit erforderlich, aber auch Geld.
Heute sprechen wir über das BAföG, das zentrale Förderinstrument für Studierende.
Bevor ich dazu noch ein paar konkrete Bemerkungen mache, lassen Sie mich betonen: Das BAföG ist ein wichtiges Instrument. Aber es ist nicht das einzige, das wir in den Blick nehmen und das in den Blick genommen werden muss; denn Bildung beginnt weder beim Abitur noch endet sie beim Studium.

Auch das muss man im Kopf haben. Die SPD-Bundestagsfraktion und die Koalition insgesamt haben das im Kopf. Wir fangen früh an, Stichwort „Startchancen-Pro-gramm“. Wir vergessen auch die berufliche Bildung nicht. Die Novelle zum Meister-BAföG ist in Arbeit und morgen geht die verbesserte Anerkennung von non-formal erworbenen Qualifikationen mit dem Berufsbilungsvalidierungsgesetz auf die Zielgerade. Übrigens ist das ein wichtiger Schritt für die Sicherung des Fachkräftebedarfs in unserem Land.

Das alles muss man wissen, um zu verstehen, dass sich diese 29. Novelle zum BAföG einfügt, um ein zentrales Ziel zu erreichen, das ich schon genannt habe: Bildungserfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Weil das so ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat die Koalition – das ist schon mehrfach benannt worden – 2022 in der Novelle zum BAföG die entsprechenden Bedarfssätze erhöht und dafür gesorgt, dass deutlich mehr Menschen die Förderung in Anspruch nehmen können.

Ganz konkret nenne ich die Erhöhung der BAföG-Höchstsätze für Studierende von 861 Euro auf 934 Euro. Übrigens gilt das BAföG auch für Schülerinnen und Schüler. Der Bedarfshöchstsatz wurde von 752 Euro auf 812 Euro erhöht. Die Einkommensfreigrenzen wurden um über 20 Prozent angehoben. Die Vermögensfreibeträge sind deutlich gestiegen. Und schließlich wurde die Altersgrenze für den Ausbildungsbeginn deutlich erhöht. All das führt dazu, dass wesentlich mehr Menschen in den Genuss von Leistungen kommen, und das ist gut so. Das war ein erster wichtiger und richtiger Schritt.

Der zweite Schritt, der gemacht wurde, um Lehren aus der Coronapandemie zu ziehen, war die Etablierung des Nothilfemechanismus. Wir haben in der letzten Wahlperiode – übrigens gemeinsam mit der Union – sehr deutlich zur Kenntnis nehmen müssen, wie die Pandemie gerade auch die Studierenden betroffen hat. Das vernünftig abzusichern, war der richtige Weg.

Jetzt kommt mit dem vorliegenden Entwurf der dritte Schritt in dieser Wahlperiode. Die Studienstarthilfe wird ein wichtiges Instrument sein, um am Beginn eines Studiums zusätzliche erhöhte Kosten abzufangen. Die Einkommensfreibeträge werden weiter steigen. Neben Erleichterungen beim Fachrichtungswechsel und einer Reduzierung des bürokratischen Aufwandes wird mit der Einführung des Flexibilitätssemesters de facto die Förderdauer um ein Semester erhöht. All das sind gute Nachrichten.

Auf der Grundlage dieser guten Nachrichten wird nun das parlamentarische Verfahren aufbauen, in dem wir weitere Verbesserungen erwirken wollen.

Ich lade Sie alle dazu herzlich ein, mitzuwirken; denn der Bildungserfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Herzlichen Dank