„Es lebe das Kino – auch auf demLand!“

Koalition legt Soforthilfeprogramm für Kinos in ländlichen Regionen auf
5 Millionen Euro stehen für 2019 zur Verfügung

Sowenig Karten wie seit 1992 nicht – die Zahl der Kinobesucher in Deutschland
ist im vergangenen Jahr dramatisch zurückgegangen. Nur noch 105,4 Millionen
Besucher fanden 2018 den Weg zur Kinokasse. Zu Momentaufnahmen wie
Jahrhundertsommer oder Fußball-WM tritt die grundsätzliche Konkurrenz
durch Streamingdienste. Netflix und Co haben den Markt verändert. Um darauf
reagieren und gleichauf ziehen zu können, fehlt vielen Kinos das erforderliche
finanzielle Poster. Für die Kinobetriebe in ländlichen Regionen kommen
strukturelle Standortnachteile durch ein nicht überall gut ausgebautes
öffentliches Verkehrsnetz hinzu.
Darauf reagiert jetzt die Große Koalition in Berlin. Die Kultur- und
Haushaltspolitiker der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktionen haben
nun gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien die Weichen
für ein Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum gestellt. Dafür
werden kurzfristig fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt
sich dabei um Mittel des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft, die im Rahmen des Programms „Kultur in den Regionen“
bewirtschaftet werden.
Das Programm soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2019
starten. Es richtet sich an Filmtheater in Gemeinden mit bis zu 25.000
Einwohnern. Diese sollen damit dringende Maßnahmen wie
Modernisierungsarbeiten, Investitionen oder Programmbegleitung
durchführen können. Damit soll der Kulturort Kino außerhalb von
Ballungsräumen in der aktuell schwierigen Marktsituation unterstützt werden.
In ihrer Koalitionsvereinbarung haben CDU/CSU und SPD einen Schwerpunkt
auf die Förderung der Kultur im ländlichen Raum gesetzt. Sie wollen mit dem
Soforthilfeprogramm zur Stärkung der rund 900 Kinostandorte in Deutschland
beitragen.

Hierzu Staatsministerin Monika Grütters: „Es ist uns gelungen, bereits im
laufenden Haushalt fünf Millionen Euro Soforthilfe für Kinos im ländlichen
Raum zur Verfügung zu stellen, um diese wichtigen Kulturträger in ihrer Arbeit
zu unterstützen. Damit werden wir dazu beitragen, dass das Kino als kultureller
und sozialer Ort weiterhin attraktiv bleibt, und zwar in ganz Deutschland, nicht
nur in den Metropolen. Klar ist, dass auch die Länder eine eigene
Verantwortung für die Kinos haben und ihren Teil für den Erhalt und die
Modernisierung der Kinolandschaft in ihren Städten und Regionen erbringen
müssen.“
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta
Connemann MdB, erklärt: „Das Kino ist ein Sehnsuchtsort. In ländlichen
Räumen ist das Kino zudem häufig der einzig öffentliche Begegnungsort. Denn
es fehlen Einrichtungen wie Museen oder feste Theater. Dieser Ort kann am
Ende nicht durch Streaming-Dienste auf der heimischen Couch ersetzt werden.
Aber die Betriebe brauchen Schützenhilfe, um diesen Beweis antreten zu
können. Dafür muss investiert werden. Kinos sind auch in der Fläche
unverzichtbar für die Lebensqualität. Es lebe das Kino – auch auf dem Land!“

Der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
Martin Rabanus MdB, erklärt: „Mit dem Soforthilfeprogramm für Kinos in
ländlichen Regionen unterstützen wir einen wertvollen Eckpfeiler unserer
Kulturlandschaft. Sinkende Publikumszahlen und der digitale Umbruch stellen
dort die kleinen und unabhängigen Kinobetriebe vor große
Herausforderungen. Das Soforthilfeprogramm ist nur der erster Schritt, um die
Kinos außerhalb von Metropolen fit für die Zukunft zu machen.“

Die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion,
Elisabeth Motschmann MdB, erklärt: „Versprochen –
gehalten! Mit dem Soforthilfeprogramm wollen wir Kinos als Kulturorte
erhalten. Orte, wo die Gesellschaft miteinander ins Gespräch kommt und
bleibt. Es ist wichtig, dem Kinosterben auf dem Lande vorzubeugen. Die
Menschen brauchen kulturelle Begegnungsstätten wie das Kino.“
Erläuterung:
Das Soforthilfeprogramm 2019 sieht investive und programmbegleitende
Förderzwecke vor. Dazu zählen Kassentechnik, digitale Kundenbindung, „Bild
und Ton” (insbes. Theatermanagementsysteme, Projektor, Server, Leinwand,
Lautsprecher, Prozessor), Bestuhlung, Barrierefreiheit und Grünes Kino sowie
Programmarbeit,Marketing und Werbung.

Folgende Kriterien müssen antragstellende Kinos erfüllen:
– Antragsberechtigt sind Kinos in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern.
– Jedes Kino erhält bis zu 25.000 € Zuschuss. Anträge werden in der
Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
– Die Kinos müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % erbringen.
Eine Kofinanzierung durch andere Förderer ist nicht erforderlich. Ein
vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen.
– Eine Kumulierung von Förderungen durch die BKM mit Förderungen
der Filmförderungsanstalt (Projekt- oder Referenzförderung) für
dieselbe Maßnahme ist aufgrund der unterschiedlichen
Voraussetzungen nicht möglich; ggf. aber eine separate Förderung
flankierender Maßnahmen mit FFA-Mitteln.
Anträge können bei der Filmförderungsanstalt gestellt werden. Diese
beantwortet auch alle Detailfragen zur Antragstellung.