Bundestag entscheidet in der Organspendedebatte und hält an Zustimmungsregelung fest

Bundesweites Onlineregister soll kommen. Das Parlament hat am Donnerstag über eine Reform der Organspende entschieden: Die bisherige Zustimmungsregelung soll weiterentwickelt werden. Ziel der Reform ist es, dass sich mehr Menschen als Organspender registrieren als bisher. Seit Jahren hat Deutschland einen Mangel an Organspenden und deutlich geringere Spenderzahlen als andere europäische Länder. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation gehört Deutschland mit einer durchschnittlichen Rate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner zu den Schlusslichtern im internationalen Vergleich. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Organspenderzahlen künftig gesteigert werden sollen.
Zur Wahl standen den Abgeordneten zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen erarbeitet wurden (Gruppenanträge). Da es sich bei der Organspende um eine grundlegende ethische Frage handelt, wurden für die Entscheidung keine Fraktionspositionen festgelegt. Die Gesetzentwürfe standen für zwei unterschiedliche Ansätze – die entscheidende Frage: Sollen die Menschen einer späteren Organspende wie bisher aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?
Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung?Der Bundestag hat sich in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit dafür ausgesprochen, die bisherige sogenannte Zustimmungslösung beizubehalten und weiterzuentwickeln. Den am Donnerstag beschlossenen Gesetzentwurf hat eine Gruppe von Abgeordneten um die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis erarbeitet.
Das Gesetz setzt weiterhin auf eine freiwillige Entscheidung und ausdrückliche Zustimmung zu einer späteren Organspende. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aber verstärkt informiert und zu einer Entscheidung animiert werden. Ziel ist es, dass sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung dokumentieren. Um das zu erreichen, sollen sie regelmäßig zu ihrer Haltung zur Organspende befragt werden, etwa wenn sie beim Amt einen neuen Ausweis beantragen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass ein bundesweites Onlineregister eingerichtet wird. Hier werden alle Menschen verzeichnet, die sich für eine Organspende entschieden haben.
Spende muss Spende bleibenIn der Debatte sprach sich Mattheis für eine Stärkung der Zustimmungsregelung aus: „Eine Spende muss eine Spende bleiben.“ Es sei ein aktiver, freiwilliger und selbstbestimmter Akt der Solidarität. Zudem betonte Mattheis, dass keineswegs sicher sei, dass es mit der Widerspruchslösung zu höheren Zahlen bei der Organspende komme. „Es gibt keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Wirkung einer Widerspruchslösung und den Spenderzahlen.“ Höhere Zahlen in anderen Ländern erklärten sich vor allem mit besseren Strukturen in den Krankenhäusern.  
Ähnlich sah es die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dass die Spenderzahlen in Deutschland so gering seien, liege nicht an der Zustimmungslösung. „Es liegt an den Strukturen in den Krankenhäusern, die nicht so sind, wie wir sie gerne hätten. Wenn 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie spendebereit sind, müssen wir uns überlegen, wie wir es schaffen, dass sie ihre Organe auch tatsächlich spenden“, sagte sie in der Debatte. Es komme bei der Organspende darauf an, dass die Menschen Vertrauen in das System hätten. „Mit der positiven Zustimmung erreichen wir hier viel mehr als mit der Widerspruchslösung.“
Bundestag lehnt Widerspruchslösung abAbgelehnt hatte der Bundestag zuvor einen alternativen Gesetzentwurf, den eine Gruppe um den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach vorgelegt hatte. Sie forderten darin die Einführung einer Widerspruchslösung – und damit eine grundsätzliche Änderung im System der Organspende: Alle Bürgerinnen und Bürger gelten zunächst als potenzieller Organspender, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Im Zweifel können auch die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Betroffenen kein Spender sein wollten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Zahl der Organspender in Deutschland soll mit regelmäßigen Abfragen und der Einrichtung eines Onlineregisters gesteigert werden. Der Bundestag hat am Donnerstag mit 432 von 669 abgegebenen Stimmen für einen Entwurf einer Abgeordnetengruppe votiert, der vorsieht, dass Bürger künftig stärker sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festhalten können. Abgelehnt wurde der Vorschlag einer Widerspruchsregelung, nach der jeder Bürger Organspender geworden wäre, wenn er dem nicht zuvor widersprochen hat.