Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung haben unter
bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildung Anspruch auf die Sicherung
ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe bzw. das Ausbildungsgeld.
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes,
das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten, werden die
Bedarfssätze – also Unterstützung zum Lebensunterhalt, Unterkunftskosten usw. –
und die Freibeträge für das anzurechnende Einkommen erhöht.
Außerdem werdendie Bedarfssätze stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen
beseitigt. Für die Unterstützung des Einzelnen kommt es zu Verbesserungen.
Das Gesetz ist mit dem Qualifizierungschancengesetz, der BAföG-Reform
und der Gesetzesnovelle zur Mindestausbildungsvergütung ein weiterer Schritt dieser
Bundesregierung für eine zeitgemäße Bildungsfinanzierung.