Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien

Schutzrechte von Journalistinnen und Journalisten ausbauen, nicht einschränken!
 
Dr Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
 
Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute in ihrer Fraktionssitzung das „Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien“ beschlossen. Darin bekennen wir uns uneingeschränkt zur Presse- und Medienfreiheit. Kern des Konzepts sind erweiterte Auskunfts- und Schutzrechte für Journalistinnen und Journalisten, damit sie ihre so wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie erfolgreich leisten können.
Das verfassungsrechtlich geschützte Redaktionsgeheimnis und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und ihren Informationsquellen bedeuten ein hohes Gut. Ihr Schutz ist unentbehrlich, weil vertrauliche Hinweise für den investigativen Qualitätsjournalismus unverzichtbar sind. Diese Informationen fließen nur dann ungehindert, wenn sich die Quellen grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen können. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie von Redaktionen darf daher nicht durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden. Im Gegenteil. Vielmehr muss die Unterstützung des Staates und die Auskunft von Behörden für Medienschaffende eine Selbstverständlichkeit sein. Nur so können Journalistinnen und Journalisten ihren verfassungsgemäßen Auftrag entsprechend frei und ungehindert arbeiten. Gesetzliche Vorhaben, die das Ausspähen von Medienschaffenden und ihrer Quellen ermöglichen sollen, lehnen wir kategorisch ab.
Mit dem Aktionsprogramm fordert die SPD-Bundestagsfraktion, den Berufsgeheimnisschutzes und den Quellenschutz zu stärken und auszubauen, die Informationspflicht von Behörden des Bundes gegenüber den Medien zu erweitern und gesetzlich sicherzustellen, die freien investigativen Qualitätsjournalismus zu fördern und mehr Hilfe und Schutz für Medienschaffende bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags durch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu ermöglichen.
Die SPD-Bundestagsfraktion verweist auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Er gewährleistet den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte, schützt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks und verpflichtet den Gesetzgeber, einen Rahmen zu schaffen, der dies sicherstellt.