7. Sitzung vom 22.05.2025
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir ein altes Manuskript betrachten, ein Gemälde oder eine archäologische Figur, dann sehen wir nicht nur Objekte, wir sehen Geschichte. Wir sehen, was Menschen gefühlt haben, gedacht haben, ja, geschaffen haben, und wir sehen uns selbst als Teil unserer Geschichte. Ein Kulturgut ist mehr als ein Objekt. Es ist Geschichte zum Anfassen; es erzählt, wer wir sind und wofür wir stehen. Kultur ist keine Dekoration; sie ist Gedächtnis, Identität, kollektives Erbe. Und wer Kulturgüter schützt, schützt Geschichte; wer sie verliert, verliert Orientierung.
Deswegen braucht der Schutz unseres kulturellen Erbes klare Regeln, verlässliche Regeln. Das Kulturgutschutzgesetz von 2016 war tatsächlich ein Meilenstein. Es ist damals ohne Gegenstimmen im Deutschen Bundestag beschlossen worden, und die Evaluierung von 2022 hat gezeigt: Es hat sich im Grunde bewährt.
Trotzdem gibt es Regelungsbedarf, insbesondere auch aus europäischer Sicht. Deswegen ist dieses Änderungsgesetz bereits in der letzten Wahlperiode erarbeitet, beraten und durch Anhörungen im Deutschen Bundestag begleitet worden. Jetzt kommt die Novelle. Sie kommt zwar spät – wir hätten das gerne noch in der letzten Wahlperiode gemacht –; aber sie kommt nichtsdestotrotz noch zur rechten Zeit.
Wir benennen in dieser Novelle klar die zuständige Bundesbehörde für Einfuhrgenehmigungen, ein Plus an Rechtssicherheit für Museen, Handel und Zoll. Wir ermöglichen mehr Flexibilität: Vorübergehende Ausfuhren dürfen nun für bis zu zehn Jahre genehmigt werden. Das hilft, etwa internationale Kooperationen zu stärken. Wir erhöhen die Wertgrenzen bei Sorgfaltspflichten und entlasten damit den seriösen Handel. Wir entwirren unklare Vorschriften, verbessern Rückgabe- und Sicherstellungsregelungen und passen Begriffe und Verfahren an die europäische Praxis an. Damit werden wir insgesamt der EU-Verordnung 2019/880 gerecht. Wir machen den Schutz besser und die Anwendung einfacher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Deutsche Kulturrat begrüßt diese Novelle, die Museen fordern sie, und der Handel braucht sie. Dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie Kulturpolitik konkret wirkt: Es schützt das Alte, um Neues zu ermöglichen. Und wir schaffen die Regeln, die tragen, auch über Ländergrenzen hinweg. Herzlichen Dank.