Gesetzliche Übergangsregelung zum Herrenberg-Urteil im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat eine Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte beschlossen, die auf Honorarbasis arbeiten. Durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 waren diese Lehrkräfte vom Vorwurf der Scheinselbständigkeit bedroht. Überwiegend betroffen sind Volkshochschulen, Musikschulen und zahlreiche weitere freie Bildungsträger.
„Ohne diese Regelung hätten viele Bildungseinrichtungen hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherung leisten müssen – das hätte ihre Existenz gefährdet. Jetzt gibt es bis Ende 2026 Rechtssicherheit. Das ist eine gute Nachricht!“, so Martin Rabanus, SPD-Abgeordneter aus Taunusstein.
Sind sich beide Vertragsparteien einig, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, könnte eine eventuell durch die Rentenversicherung festgestellte Versicherungs- und Beitragspflicht erst ab 2027 eintreten. Die Lehrkräfte müssen jedoch ihre Zustimmung dazu geben, dass die Tätigkeit als Selbständigkeit angesehen wird.
Rabanus weiter: „Wir geben den Bildungseinrichtungen Zeit, ihre Strukturen anzupassen. Unser Ziel bleibt, dass Lehrtätigkeit sowohl angestellt als auch selbstständig möglich ist. In der nächsten Legislaturperiode muss eine langfristige gesetzliche Lösung gefunden werden.“