Die heimischen SPD-Abgeordneten aus Bundestag und Landtag, Martin Rabanus und Marius Weiß, rufen Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu 50 Mitarbeitern dazu auf, ab sofort die zur Verfügung gestellte Soforthilfe zu beantragen. Nach der Zustimmung des Bundesrates zu dem Maßnahmenpaket, kann dann zügig die Auszahlung der Mittel erfolgen. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.
„Gerade bei uns im ländlichen Raum gibt es keine Großkonzerne, unsere Wirtschaft ist vom Mittelstand geprägt. Viele Betriebe machen sich Sorgen oder haben aufgrund von angeordneten Schließungen bereits jetzt große wirtschaftliche Probleme. Mit der Soforthilfe von Bund und Land können diese Unternehmen jetzt über das Regierungspräsidium Kassel einen Zuschuss abrufen, der sich an der Unternehmensgröße orientiert. Uns war wichtig, dass es sich bei den Hilfen für die Kleinunternehmen nicht um Kredite, sondern um Zuschüsse handelt, die nicht zurückgezahlt werden müssen“, erklären die beiden Abgeordneten und fügen hinzu: „Der Zuschuss beträgt bei Betrieben mit 0 bis 5 Arbeitnehmern 10.000 Euro, bei 6 bis 10 Arbeitnehmern 20.000 Euro und für Betriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern 30.000 Euro.“
Die Zuschüsse sind gedacht, um die Betriebe zu unterstützen, wenn Umsätze ausbleiben, Fixkosten aber weiterlaufen: „Das klassische Beispiel ist hier das kleine Restaurant, der Blumenladen oder die Buchhandlung um die Ecke. Denen brechen momentan die Einnahmen weg, die Kosten für Miete, Strom, Wasser, Telefon und anderes laufen aber weiter. Hier springt die Soforthilfe ein“, erläutert Marius Weiß.
Beantragt werden kann die Soforthilfe zentral für ganz Hessen online beim Regierungspräsidium Kassel. Bis spätestens Montag wird das entsprechende Antragsformular dort verfügbar sein.
Martin Rabanus betont, dass der Bund neben der Soforthilfe noch viele andere Maßnahmen beschlossen hat, um die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen für Betriebe und Bürgerinnen und Bürger abzumildern. Mit dem Kurzarbeitergeld wurde ein bewährtes Instrument krisenfest gemacht, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Beschäftige in den von der Corona-Krise betroffenen Branchen erhalten bis zu zwei Drittel Ihres Nettogehaltes aus der Arbeitslosenversicherung und behalten in der Krise ihren Arbeitsplatz, „Aber nicht jeder kann auf ein Drittel seines Gehaltes verzichten. Deshalb haben wir den Zugang zu weiteren Sozialleistungen deutlich vereinfacht. Wer durch Kurzarbeit oder aus anderen Gründen unter bestimmte Einkommensgrenzen fällt, kann jetzt ergänzend ohne Vermögensprüfung Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten und auch Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Wir haben darauf geachtet, dass die Anträge in der Krise unbürokratisch bearbeitet werden und keine umfangreichen Prüfungen erfolgen, sondern das Geld schnell fließt“, erläutert der Bundestagsabgeordnete.
Abschließend rufen Rabanus und Weiß Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger dazu auf, von den verschiedenen Hilfsmaßnahmen rege Gebrauch zu machen: „Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Ministerien über die verschiedenen Förderprogramme, stellen Sie Anträge, wenn Sie Fragen oder Probleme mit den Formularen haben, kontaktieren Sie gerne unsere Büros. Auch die IHK und die Handwerkskammer unterstützen bei der Antragstellung. Und zögern Sie nicht, zusätzliche Leistungen wie den Kinderzuschlag zu beantragen. Diese Leistungen sind nicht nur ein Angebot des Staates, Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, wenn Sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Gemeinsam kommen wir durch diese schwere Zeit“, appellieren die beiden SPD-Politiker aus Bundestag und Landtag.