Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, brauchen wir auch bessere Lösungen für die besondere Situation der Künstler und Kreativen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz erweitern wir nun die sogenannte Künstlerregelung.Kunst als Beruf ist oft mit besonderen Risiken verbunden. So sind Arbeitsverträge hier überwiegend projektgebunden und zeitlich begrenzt. Aufgrund dieser Bedingungen fallen viele Künstlerinnen und Künstler durch das soziale Netz.
Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, brauchen wir auch bessere Lösungen für die besondere Situation der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das ein wichtiger Beitrag zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt ist, erweitern wir nun die sogenannte Künstlerregelung.
Wir verbessern endlich den Zugang für kurz befristet Beschäftigte zur Arbeitslosenversicherung. Damit lösen wir ein Problem, das vor allem viele Kulturschaffende auf und hinter der Bühne betrifft. Wegen der typischen kurzen Beschäftigungszeiten schaffen die meisten es nicht, die allgemeinen Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld zu erfüllen. Und das, obwohl Beiträge bezahlt werden. Nicht selten in überdurchschnittlicher Höhe.
Dafür schaffen wir nun eine bessere gesetzliche Regelung: Neben der längeren allgemeinen Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld von künftig 30 Monaten werden die besonderen Bedingungen für kurz befristet Beschäftigte an die Arbeitsrealitäten angepasst. Ab Anfang 2020 werden Arbeitsverträge bis 14 Wochen Dauer als kurz befristet anerkannt, statt wie bisher nur bis 10 Wochen. Gleichzeitig wird die jährlich zulässige Verdienstobergrenze dann auf gut 56.000 Euro angehoben.
So geben wir Künstlerinnen und Künstlern in einem ersten Schritt mehr soziale Sicherheit, beispielsweise in den Zeiten zwischen zwei Engagements.
Der beschlossene Entwurf des Qualifizierungschancengesetzes kann hier abgerufen werden.