Der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus (SPD) informiert darüber, dass alle Thomas Cook-Kunden, deren Reise insolvenzbedingt ausfiel und die den Reisepreis bereits gezahlt hatten, vollständig aus Bundesmitteln entschädigt werden:
„Durch die Insolvenz der Thomas Cook können tausende Kunden nicht nur ihre gebuchte Reise nicht antreten, sondern erhalten aus der gesetzlichen Anspruchsabsicherung nur rund zehn Prozent des bereits bezahlten Reisepreises. Weil die Thomas Cook-Pleite viele Menschen betrifft, die nicht vermögend sind und die zum Teil lange auf die Reise gespart haben, werden wir sie komplett aus Bundesmitteln entschädigen. Das hat die SPD in der Koalition durchgesetzt“ erläutert der SPD-Politiker.
Um bei zukünftigen Insolvenzen von Reiseveranstaltern bezahlte Reisepreise abzusichern, will die Bundesregierung einen Fonds gründen, in den die Reisebranche einbezahlen muss.
Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie muss ein EU-Land Kunden von Reiseveranstaltern vollständig gegen Pleiten von Reiseveranstaltern absichern. In Deutschland haben wir deshalb gesetzlich eine Versicherung bis zu 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter im Gesetz geregelt. Beim Verfassen des Gesetzes war nicht absehbar, dass es eine Insolvenz in den Dimensionen von Thomas Cook geben könnte. Auch gab es keinen Versicherer, der eine höhere Schadenssumme versichert hätte. Wir vermeiden für die geschädigten Kundinnen und Kunden der Thomas Cook lange und aufwendige Gerichtsverfahren. Zudem schaffen wir Vertrauen in das Produkt Pauschalreise und sichern dadurch viele Arbeitsplätze.
Fest steht also: Thomas Cook-Kunden, deren bereits bezahlte Reise insolvenzbedingt storniert wurde, werden bis auf den letzten Cent entschädigt. „Konkret sorgen wir in der Koalition dafür, dass die Zürich Versicherung jedem Thomas Cook-Kunden den gesamten bezahlten Reisepreis erstattet, auch wenn dadurch insgesamt die gesetzlich abgesicherte Summe von 110 Millionen Euro überschritten wird. Die Zürich Versicherung erhält vom Bund den Betrag, der über die 110 Millionen Euro-Grenze hinausgeht, erstattet. Wir rechnen dabei mit einer Summe von mindestens 200 Millionen Euro. Die Kunden müssen allerdings ihre Ansprüche gegenüber Dritten wie Thomas Cook oder Kreditkartenversicherer abtreten, so dass sich der vom Bund zu bezahlende Betrag noch deutlich reduzieren kann“, so Martin Rabanus.
Hinweise zum Verfahren sowie weitere Hintergrundinformationen erhalten Betroffene auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (www.bmjv.de).