Die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt. Mit der Umsetzung soll Rechtssicherheit hergestellt sowie ein fairer und sachgerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Journalisten, Unternehmen, Beschäftigten und Hinweisgebern erreicht werden. Martin Rabanus zeigt sich als kultur- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zufrieden mit dem Ergebnis.Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, FDP, Linken und Bündnis90/Die Grünen hat der Ausschuss für Kultur und Medien diese Woche den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen und in der nachfolgenden Abstimmung ebenfalls für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt. „Die breite Zustimmung zeigt, dass der von der Koalition eingebrachte Einigungsvorschlag die Interessen aller beteiligten Akteure angemessen berücksichtigt“, fasst der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Rheingau-Taunus-Limburg, Martin Rabanus, die Einigung zusammen.
Für die SPD-Bundestagsfraktion war es ein besonderes Anliegen neben dem Schutz der wichtigen Arbeit von investigativ arbeitenden Journalistinnen und Journalisten auch die Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte zu wahren. Weiterhin war es wichtig, dass die Definition des Geschäftsgeheimnisses um das Merkmal eines berechtigten Interesses an der Geheimhaltung er-gänzt wird. Ebenso wurde durchgesetzt, dass klarer gefasst wird, dass die Wahrnehmung der Arbeitnehmerrechte und der Gewerkschaften im Hinblick auf die Mitbestimmung Vorrang zu den gesetzlichen Regelungen bei der Offenlegung besitzen.
„In beispielgebender parlamentarischer Zusammenarbeit haben wir im Gesetzgebungs-verfahren erreicht, dass weder investigativer Journalismus noch Arbeitnehmer- und Mitbestim-mungsrechte durch einen zu ausufernden Geschäftsgeheimnisbegriff beeinträchtigt werden. Zugleich ist nun klarer und somit sichergestellt, wann es ein Geschäftsgeheimnis ist.“, so Martin Rabanus.
Ein Ausnahmetatbestand erlaubt nun in bestimmten Fällen den Erwerb, die Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Journalistinnen und Journalisten können nun bereits vor der Recherche besser abschätzen, ob ihr Handeln rechtmäßig ist. Der von uns durchgesetzte Strafbarkeitsausschluss wertet journalistisches Handeln nicht als strafrechtliche Beihilfehandlung. Fälle des Investigativjournalismus‘ werden so nicht als Beihilfehandlung zum Geschäftsgeheimnisverrat gewertet.
„Als Sprecher für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion ist und bleibt es mein Ziel, die Informationsfreiheit zu schützen, damit Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit gut machen können. Entscheidend dafür sind die richtigen Rahmenbedingungen und nicht die Frage, ob man eine gute Rechtschutzversicherung hat, um journalistisch arbeiten zu können.“, so Martin Rabanus abschließend zur Umsetzung des Richtlinie und zum Schutz journalistischer Arbeit.