Das „Soforthilfeprogramm für Kinos in ländlichen Räumen“ startet mit fünf Millionen Euro vom Bundeshaushalt. Seit dem 1. Juli 2019 läuft das Antragsverfahren über die Filmförderungsanstalt.
Mit dem Start des Soforthilfeprogramms machen wir die Kinos außerhalb unserer großen Städte fit für die Zukunft. Sie sind besonders wichtig, denn eine kulturelle Grundversorgung gehört zur regionalen Daseinsvorsorge.
Die Kinos können mit dem Soforthilfeprogramm 2019 dringende Maßnahmen wie Modernisierungsarbeiten, Investitionen oder Programmbegleitung durchführen. Antragsberechtigt sind Kinos in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Aus dem Programm können Kinobetreiberinnen und -betreiber bis zu 25.000 Euro für Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen beantragen. Dazu zählt die Erneuerung von Saal-, Projektions- und Kassentechnik. Außerdem gibt es Mittel für zeitgemäße Marketingstrategien sowie Ansätze zur digitalen Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (‚Grünes Kino‘).
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin für die Kulturorte im ländlichen Raum einsetzen. Mit dem ‚Zukunftsprogramm Kino‘ werden wir ab dem nächsten Jahr die Filmtheater weiter unterstützen und voranbringen, so wie wir es im Koalitionsvertrag verankert haben. Wir wünschen allen Kinos viel Erfolg bei der Antragstellung.