Am 28. Juni 2019 wird das Wohngeldstärkungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. „Ab 2020 werden mehr Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Davon profitieren 660.000 Menschen in unserem Land. Mit einer Dynamisierung wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung automatisch angepasst. Das ist ein echter sozialpolitischer Fortschritt“, so der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus.
Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete beim Wohngeld erstattet werden können, erhöhen sich um 8 bis 10 Prozent.
Martin Rabanus weiter: „Unser Ziel ist klar: mehr bezahlbarer Wohnraum muss her. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt eine entscheidende sozialpolitische Funktion, die wir dadurch stärken.“
Im Koalitionsvertrag hat sich die SPD erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Wohngeldes eingesetzt. „Wir wollen Wohngeldempfänger besser unterstützen und die Zahl der Geförderten erhöhen. Deshalb haben wir die Dynamisierung, die Erhöhung des Leistungsniveaus und eine neue Mietenstufe VII durchgesetzt.“, so Rabanus. Die neue Mietenstufe trägt der starken Unterschiedlichkeit des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Mietenstufe VII erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.
Im parlamentarischen Verfahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion außerdem für eine Klimakomponente im Wohngeld ein. Damit soll der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden.
Das Gesetz soll im Herbst abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.