Das wird alles anders – Bundestagsabgeordneter Martin Rabanus (SPD) informiert über neue Gesetzesregelungen ab 2020

Im neuen Jahr tritt eine Vielzahl von neuen Gesetzen bzw. Neuregelungen in Kraft. Diese umfassen unter anderem die Masern-Impfpflicht, die Erhöhung des Mindestlohnes und das Soforthilfeprogramm Pflege zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus gibt einen Überblick darüber, was sich im neuen Jahr alles ändert.
 
Bereits zum 1. Januar tritt eine Vielzahl von  Neuerungen in Kraft.
 
Mehr Fördergelder im öffentlichen Personenverkehr
Zur Förderung des öffentlichen, schienengebundenen Personenverkehrs steht die doppelte Summe von 665 Mio. Euro zur Verfügung. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ermöglicht somit weitere Investitionen in die Bahn-Infrastruktur. Konkret bedeutet das: Mehr Bahnhöfe, Schienen und Tunnel können neu- und ausgebaut werden und mehr Passagiere befördert werden.
 
Erhöhung des Wohngeldes
Den bundesweit steigenden Mieten wirkt die Bundesregierung mit einer Wohngeldreform entgegen. Die neue Reform erhöht zum einen die Zahl der Anspruchsberechtigten,  zum anderen steigt die ausgezahlte Summe. In der Summe profitieren rund 660.000 Haushalte von der Wohngeldreform. Alle zwei Jahre wird die Höhe des Wohngeldes automatisch an die steigenden Mieten und Verbraucherpreise angepasst.  
 
Bessere Entlohnung und Unterstützung von Auszubildenden
Das neue Berufsbildungsgesetz der Bundesregierung berechtigt Auszubildende ohne bestehende Tarifverträge zu einer Art „Mindestlohn“, der Mindestausbildungsvergütung. Darüber hinaus, erhalten Sie mit Freistellungen an Berufsschul- und Prüfungstagen sowie der Bereitstellung von Prüfungsmaterialien mehr Unterstützung vom Arbeitgeber.
 
Klimaschutzprogramm 2030
Die Bundesregierung möchte im Rahmen des Gesetzentwurfs für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich wirtschaftlicher gestalten. Künftig können energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhöht der neue reduzierte Steuersatz die Attraktivität von Bahnreisen um klimafreundliches Reisen attraktiver zu entlohnen. Im Gegenzug erhöht die Bundesregierung den Steuersatz auf Flugtickets.
 
Finanzielle Entlastung für Familien
Das neue Familienentlastungsgesetz schafft Familien mehr finanzielle Freiräume. Konkret tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 und ab Januar 2020 die Erhöhung des Kinderfreibetrages um 192 Euro auf 7.812 Euro in Kraft. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.408 Euro. Des Weiteren ermöglicht die Bundesregierung die Anpassung der Eckwerte im Einkommensteuertarif zur Vermeidung der kalten Progression. Lohnsteigerungen erreichen somit auch nach Inflation und Steuern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
 
Mehr Grundsicherung und Sozialhilfe
Zum 1. Januar 2020 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung im Alter 1,88 Prozent mehr Geld.
 
9,35 Euro Mindestlohn ab 2020
Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro auf 9,35 Euro.
 
Geringere Abgaben zur Arbeitslosenversicherung
Die Bundesregierung ermöglicht finanzielle Entlastungen beim Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung. Dieser sinkt auf 2,4 Prozent.
 
Weiterbildungsleistungen bleiben steuerbefreit; E-Books werden begünstigt (Jahressteuergesetz)
Die Volkshochschulen versetzen Menschen, durch ihre Bildungsangebote, in die Position am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Öffentlich geförderte Weiterbildungsleistungen bleiben deshalb auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit. Damit erhält die Bundesregierung den niederschwelligen Zugang zu gemeinwohlorientierten Bildungsangeboten. Darüber hinaus sinkt der Umsatzsteuersatz auf E-Books von 19 Prozent auf 7 Prozent.
 
Steuerentlastungen für Beschäftigte
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
 
Masern-Impfpflicht
Ab 1. März 2020 müssen Kinder beim Eintritt in Kindergarten oder Schule eine Masern-Schutzimpfung vorweisen. Personal in medizinischen Einrichtungen, sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Immunisierung ebenfalls vorweisen.
 
Entlastung von Betriebsrentnern
In dem ab März in Kraft tretenden Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der GKV zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, werden Betriebsrentner von einer Doppelverbeitragung befreit. Die Bundesregierung reduziert für 60% der Betriebsrentnerinnen und -rentner den Beitragssatz um die Hälfte. Den übrigen 40 Prozent kommt eine spürbare Reduzierung der Beitragssätze zu Gute.
 
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die Grundlage für eine zukunftsgerichtete und notwendige Zuwanderung von Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland geschaffen. Die bisher geltende Limitierung auf Mangelberufe und eine Vorrangprüfung wird abgeschafft.
 
Reform der Kfz-Steuer für klimafreundliche Autos
Zur Förderung emissionsarmer Autos, begünstigt die Kfz-Steuer ab Juni 2020 Kraftwagen mit einem geringen CO²-Ausstoß.
 
Schlupflöcher zur Steuervermeidung schließen
Die Verschiebung von Gewinnen ins Ausland ermöglicht in vielen Fällen Steuervermeidung. Ab der zweiten Jahreshälfte 2020 besteht für Unternehmen deshalb eine Meldepflicht bei grenzüberschreitender Steuergestaltung. Die daraus gewonnenen Informationen ermöglichen es, Strategien zur Steuervermeidung aufzudecken und bestehende Regelungslücken zu schließen. Damit geht die Bundesregierung konsequent gegen Steuerbetrug vor.
 
Studium für angehende Psychotherapeuten
Zum Wintersemester 2020 können Studierende das Studium der Psychotherapie an Universitäten aufnehmen. Die psychotherapeutische Ausbildung wird ein eigenständiges Studienfach. Nach Abschluss sind die Studierenden zur Approbation befähigt.
 
Sofortprogramm Pflege schafft bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
Die Bundesregierung setzt sich mit dem Soforthilfeprogramm Pflege für gute Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege ein. Das Sofortprogramm Pflege beinhaltet einen krankenhausindividuellen, am Pflegeaufwand bemessenen Personalschlüssel. Die neue Vergütungsstruktur erhöht somit den Personalschlüssel und entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Pflegekräfte werden spürbare Verbesserungen im Alltag durch bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen feststellen.