Bundesregierung macht sich stark für Amateurmusik mit neuer Förderung

Anlässlich einer erneuten Bundesförderung von Amateurmusik ruft Martin Rabanus, Bundestagsabgeordneter aus Taunusstein, alle Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich zur Bewerbung auf: „Sehens- und hörenswerte Kunst gibt es nicht nur auf großen Bühnen. Unsere Kultur lebt ebenso davon, dass Laien das Rampenlicht suchen und mit Engagement und Herzblut ihr Können präsentieren – ganz unabhängig davon, ob jemand in der Stadt oder auf dem Lande wohnt.“

Hintergrund:

Ab sofort können sich Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds bis zu 50.000 € bewerben.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten.

Anträge können bis zum 15.06.24 gestellt werden, die Projektlaufzeit geht vom 15.09.2024 bis zum 30.09.2025.

Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQs, Förderbedingungen und den Link zur Antragstellung) finden sich hier: www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds

Telefonische Beratung erfolgt unter +49 (0)30 60 98 07 81 – 35

Neu in dieser zweiten Förderrunde sind die drei möglichen Schwerpunkte, denen sich die Projekte widmen sollen. Unter dem Motto „Musik pur!“ können zum Beispiel Proben- und Auftrittsformate entwickelt werden, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble abweichen: Wie wäre es zum Beispiel mit Arrangements von außergewöhnlichen Komponist*innen, besonderen Konzertorten oder Komponist*innengesprächen? Ensembles aller Größen sind aufgerufen zu experimentieren und zu improvisieren.

Der zweite Themenschwerpunkt widmet sich Neuen Wegen, denn Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden leisten neben ihrer musikalischen Arbeit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Hier soll es Raum geben, um durch die Musik und mit dem Verein aktuellen Herausforderungen zu begegnen und das Ensemble zukunftssicher aufzustellen, sei es durch partizipatives Proben, interreligiöse Projekte, inklusive Ansätze oder Kooperationen.

Die dritte thematische Möglichkeit für einen Förderantrag ist die sogenannte Zukunftswerkstatt, bei der – moderiert von einer externen Person – Vereine oder Verbände ihre Strukturen überdenken können. Alle Beteiligten werden dabei in einen Prozess einbezogen, bei dem bestehende Herausforderungen benannt, fantasievolle Vorschläge entwickelt, Vertrauen aufgebaut und bei der Umsetzung sowohl Aufgaben also auch Verantwortung verteilt werden. Geeignet ist die Zukunftswerkstatt für Gemeinschaften von 5 bis 200 Personen.

Der Amateurmusikfonds ergänzt bestehende Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bisher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.

Beratung und Antragstellung:

Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.